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   BVerwG, 26.07.1984 - 5 C 24.81   

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BVerwG, 26.07.1984 - 5 C 24.81 (https://dejure.org/1984,2524)
BVerwG, Entscheidung vom 26.07.1984 - 5 C 24.81 (https://dejure.org/1984,2524)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juli 1984 - 5 C 24.81 (https://dejure.org/1984,2524)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Anrechnung von Einkommen und die damit verbundene Rückforderung von Ausbildungsförderungen - Örtliche Zuständigkeit von Stellen der Wahrnehmung von Aufgaben der Ausbildungsförderung - Zeitpunkt der Auszahlung und nicht der Bewilligung als entscheidendes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1985, 215
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.11.1980 - 5 C 33.79
    Auszug aus BVerwG, 26.07.1984 - 5 C 24.81
    In diesen Fällen besteht kein sachgerechter Anhaltspunkt, daß die behördliche Zuständigkeit noch wechseln soll, wenn sich die Zuständigkeitsmerkmale erst nach Erlaß der Überleitungsanzeige und Durchführung des Widerspruchsverfahrens ändern (Urteil vom 13. November 1980 - BVerwG 5 C 33.79 - Buchholz 436.36 § 37 BAföG Nr. 13).
  • BVerwG, 24.04.1968 - V C 62.67
    Auszug aus BVerwG, 26.07.1984 - 5 C 24.81
    Der dort vertretene Grundsatz, daß Zuflüsse in Geld oder Geldeswert nur dann anrechenbares Einkommen seien, wenn der Zeitraum, für den sie bestimmt seien, sich mit dem Bedarfszeitraum decke (BVerwGE 45, 135 unter Hinweis auf BVerwGE 29, 295 [297 ff.]; siehe ferner Urteil vom 19. Juni 1968 - BVerwG 5 C 38.67 - Buchholz 436.7 § 25 a BVG Nr. 3), ist hier nicht anwendbar.
  • BVerwG, 28.03.1974 - V C 29.73

    Gewährung von Erholungsfürsorge für einen Kriegsbeschädigten

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1984 - 5 C 24.81
    Der dort vertretene Grundsatz, daß Zuflüsse in Geld oder Geldeswert nur dann anrechenbares Einkommen seien, wenn der Zeitraum, für den sie bestimmt seien, sich mit dem Bedarfszeitraum decke (BVerwGE 45, 135 unter Hinweis auf BVerwGE 29, 295 [297 ff.]; siehe ferner Urteil vom 19. Juni 1968 - BVerwG 5 C 38.67 - Buchholz 436.7 § 25 a BVG Nr. 3), ist hier nicht anwendbar.
  • BVerwG, 18.10.1979 - 5 C 64.77

    Überleitung von Unterhaltsansprüchen - Änderung der Zuständigkeit eines Amtes für

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1984 - 5 C 24.81
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 18. Oktober 1979 - BVerwG 5 C 64.77 - zu § 45 Abs. 2 Satz 1. BAföG in der Fassung des Gesetzes vom 26. August 1971 (BGBl. I S. 1409), der für Auszubildende an Hochschulen die gleiche Regelung wie nunmehr § 45 Abs. 3 Satz 1 BAföG in der Fassung des Dritten Änderungsgesetzes enthielt, ausgeführt hat, geht mit dem Wechsel der Zuständigkeit die Sachbefugnis in vollem Umfang auf die neue Behörde über.
  • BVerwG, 19.06.1968 - V C 38.67

    Zur Behandlung von Rentennachzahlungen als Vermögen im Rahmen der

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1984 - 5 C 24.81
    Der dort vertretene Grundsatz, daß Zuflüsse in Geld oder Geldeswert nur dann anrechenbares Einkommen seien, wenn der Zeitraum, für den sie bestimmt seien, sich mit dem Bedarfszeitraum decke (BVerwGE 45, 135 unter Hinweis auf BVerwGE 29, 295 [297 ff.]; siehe ferner Urteil vom 19. Juni 1968 - BVerwG 5 C 38.67 - Buchholz 436.7 § 25 a BVG Nr. 3), ist hier nicht anwendbar.
  • OVG Sachsen, 14.12.2015 - 1 A 581/14

    Ausbildungsförderung, Einkommen, Zuflussprinzip, Auslandspraktikum,

    Für den im Bundesausbildungsförderungsgesetz maßgebenden Einkommensbegriff ist durch die Bezugnahme auf die Regelungen des Einkommensteuergesetzes klargestellt, dass es allein auf das Zufließen von Einnahmen ankommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Juli 1984 - 5 C 24.81 -, juris Rn. 21).

    41 Dies zugrunde gelegt, ist der Klägerin zwar - anders als im vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 26. Juli 1984 (a. a. O.) entschiedenen Fall - keine Einnahme nach § 2 Abs. 1 Nrn. 4 bis 7 EStG im Bewilligungszeitraum zugeflossen, vielmehr sind Stipendien nach § 3 Nr. 44 Satz 1 und 3 Buchst. a EStG steuerfrei.

    42 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Zweckbestimmung des geleisteten Ausbildungszuschusses (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Juli 1984 a. a. O.).

  • BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 25.94

    Voraussetzungen für eine Bescheinigung förderungswürdiger Leistungen - Anspruch

    Davon geht im übrigen ohne Beschränkung auf das Revisionsverfahren § 45 a Abs. 1 BAföG aus, wonach bei einem Zuständigkeitsübergang das neu zuständige Amt auch Verwaltungshandlungen vorzunehmen hat, die sich auf Zeiträume vor dem Übergang der Zuständigkeit erstrecken, und im Wege eines gesetzlichen Parteiwechsels sogar in bereits anhängige Verwaltungsstreitverfahren eintritt (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juli 1984 - BVerwG 5 C 24.81 - und vom 22. Oktober 1989 - BVerwG 5 C 33.88 - ).
  • BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 66.88

    BAföG - Ausbildungsförderung - Aufhebung des Erstattungsbescheides -

    Daß dabei eine zeitliche Einschränkung zu gelten habe, läßt sich aus der gesetzlichen Regelung nicht entnehmen (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 1979 - BVerwG 5 C 64.77 -, vom 13. November 1980 - BVerwG 5 C 33.79 - und vom 26. Juli 1984 - BVerwG 5 C 24.81 - (Buchholz 436.36 § 37 BAföG Nrn. 11 und 13 sowie § 45 BAföG Nr. 2 = FamRZ 1985, 215 f.)).

    Vielmehr ist der angefochtene Bescheid auch aus materiellrechtlichen Gründen rechtswidrig, weil dem Beklagten die Sachbefugnis (Aktivlegitimation) für den Erstattungsanspruch fehlt (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 1979, vom 13. November 1980 und vom 26. Juli 1984 (a.a.O.) sowie OVG Münster, Urteil vom 4. Februar 1986 (a.a.O. S. 936)).

  • VG Münster, 29.03.2007 - 6 K 838/05

    Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung einer freiwillig gezahlten

    Wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bereits entschieden hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Mai 1996 - 7 S 2005/94 -, NJW 1997 S. 76 = FamRZ 1996 S. 1508), sind ebenso wie Rentennachzahlungen (zu Rentennachzahlungen, die ein Auszubildender erhalten hat, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1984 - 5 C 24.81 -, FamRZ 1985 S. 215 = Buchholz 436.36 § 45 BAföG Nr. 2) kapitalisierte, in einem Betrag ausgezahlte Versorgungsbezüge der Eltern in vollem Umfang für den gemäß § 24 BAföG maßgeblichen Berechnungszeitraum, in dem sie zufließen, als Einkommen anzurechnen.

    Ist die Betriebsrentenabfindung Teil des Einkommens im Sinne des § 21 Abs. 1 BAföG, gilt für die Frage der zeitlichen Zuordnung der Einnahmen § 11 Abs. 1 EStG, der infolge der Einkommensbegriffs des § 21 Abs. 1 BAföG anzuwenden ist (BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1984 - 5 C 24.81 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Mai 1996 - 7 S 2005/94 -, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2015 - 6 N 69.15

    Ausbildungsförderung; Rückforderung; vorläufige Gewährung; Aktualisierungsantrag;

    Zur Bestimmung des Einkommens nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ist auf das Zufließen der Einnahmen abzustellen ("Zuflussprinzip"); der Zeitraum für den die Leistung erfolgt ist unerheblich (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1984 - 5 C 24/81 -, FamRZ 1985, S. 215 ff.).(Rn.6).

    Unerheblich ist der Zeitraum, für den die Leistung erfolgt (BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1984 - 5 C 24/81 -, FamRZ 1985, S. 215 f., Rn. 18 bei juris).

  • VG Münster, 07.11.2006 - 6 K 838/05

    Berücksichtigung einer Betriebsrentenabfindung als bei der Ermittlung von

    Ebenso wie Rentennachzahlungen (zu Rentennachzahlungen, die ein Auszubildender erhalten hat, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1984 - 5 C 24.81 -, FamRZ 1985 S. 215 = Buchholz 436.36 § 45 BAföG Nr. 2) sind kapitalisierte, in einem Betrag ausgezahlte Versorgungsbezüge der Eltern in vollem Umfang für den gemäß § 24 BAföG maßgeblichen Berechnungszeitraum, in dem sie zufließen, als Einkommen anzurechnen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Mai 1996 - 7 S 2005/94 -, NJW 1997 S. 76 = FamRZ 1996 S. 1508).

    Ist die Betriebsrentenabfindung Teil des Einkommens im Sinne des § 21 Abs. 1 BAföG, gilt für die Frage der zeitlichen Zuordnung der Einnahmen § 11 Abs. 1 EStG, der infolge der Einkommensbegriffs des § 21 Abs. 1 BAföG anzuwenden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1984 - 5 C 24.81 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Mai 1996 - 7 S 2005/94 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.1996 - 7 S 2005/94

    Ausbildungsförderung: Einkommensanrechnung - Auszahlung kapitalisierter

    Der Senat teilt nicht die Auffassung des Klägers, daß die vom Verwaltungsgericht herangezogenen, in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätze zur Berücksichtigung von einmaligen Renten(nach)-zahlungen als im maßgeblichen Berechnungszeitraum zufließendes Einkommen i.S.d. § 21 BAföG auf die vorliegende Fallgestaltung nicht übertragbar wären (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.7.1984, FamRZ 1985, 215).

    Die rechtlichen Grenzen dieses Gestaltungsspielraums sind mit den einschlägigen Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes gewahrt (zur Abweichung vom Einkommensbegriff im Sozialhilferecht und dem Kriegsopferfürsorgerecht vgl. auch BVerwG, Urt. v. 26.7.1984, aaO, S., 216).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2014 - 9 B 59.11

    Stationäre Eingliederungshilfe; stationäre Hilfe zur Pflege; Kostenerstattung

    Demzufolge hat die neu zuständige Behörde - hier die beklagte Stadt - auch Verwaltungshandlungen vorzunehmen, die sich auf vor dem Übergang der Zuständigkeit liegende Zeiträume erstrecken, soweit der gesetzlichen Regelung des Zuständigkeitswechsels keine Einschränkung dahin zu entnehmen ist, dass bereits begonnene Verfahren von der bisher zuständigen Behörde zu Ende zu führen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1984 - 5 C 24.81 - juris, Rdnr. 15; BSG, Urteil vom 12. Februar 2009 - B 5 R 39/06 R -, juris, Rdnr. 13; OVG Nordrhein-Westfalen vom 23. Juni 2008 - 6 B 626/08 -, juris, Rdnr. 9).
  • BVerwG, 12.03.1987 - 5 C 37.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Elterneinkommen - Erneute Berechnung -

    Zwar hat es in seinen Urteilen vom 10. Mai 1979 (BVerwGE 58, 75) und vom 26. Juli 1984 (- BVerwG 5 C 24.81 - Buchholz 436.36 § 45 BAföG Nr. 2 = FamRZ 1985, 215) sich mit dem im Bewilligungszeitraum zufließenden Gesamteinkommen im Sinne von § 22 Abs. 2 BAföG befaßt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2013 - 12 A 938/13

    Gelten des Zuflussprinzips für den Einkommensbegriff (hier: Zahlung eines

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1984 - 5 C 24.81 -, FamRZ 1985, 215, juris (zum Einkommensbegriff im BAföG).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2014 - 9 B 60.11

    Stationäre Eingliederungshilfe; stationäre Hilfe zur Pflege; Kostenerstattung

  • OVG Sachsen, 28.05.2013 - 1 A 611/12

    Anrechnung von im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses erzieltem Einkommen

  • VG Frankfurt/Main, 07.02.2019 - 3 K 4083/17

    Ausbildungsförderung

  • VG Frankfurt/Main, 07.05.2020 - 3 K 3866/19

    Ausbildungsförderung

  • VG Frankfurt/Main, 18.09.2018 - 3 K 9847/17
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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.07.1984 - 5 C 24.82   

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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausbildungsförderung - Zuständigkeit - Wechsel - Aufgaben - Umfang

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1985, 215
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 66.88

    BAföG - Ausbildungsförderung - Aufhebung des Erstattungsbescheides -

    Daß dabei eine zeitliche Einschränkung zu gelten habe, läßt sich aus der gesetzlichen Regelung nicht entnehmen (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 1979 - BVerwG 5 C 64.77 -, vom 13. November 1980 - BVerwG 5 C 33.79 - und vom 26. Juli 1984 - BVerwG 5 C 24.81 - (Buchholz 436.36 § 37 BAföG Nrn. 11 und 13 sowie § 45 BAföG Nr. 2 = FamRZ 1985, 215 f.)).
  • BVerwG, 12.03.1987 - 5 C 37.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Elterneinkommen - Erneute Berechnung -

    Zwar hat es in seinen Urteilen vom 10. Mai 1979 (BVerwGE 58, 75) und vom 26. Juli 1984 (- BVerwG 5 C 24.81 - Buchholz 436.36 § 45 BAföG Nr. 2 = FamRZ 1985, 215) sich mit dem im Bewilligungszeitraum zufließenden Gesamteinkommen im Sinne von § 22 Abs. 2 BAföG befaßt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2013 - 12 A 938/13

    Gelten des Zuflussprinzips für den Einkommensbegriff (hier: Zahlung eines

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1984 - 5 C 24.81 -, FamRZ 1985, 215, juris (zum Einkommensbegriff im BAföG).
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